Gebühren

 

Wir Rechtsanwälte rechnen unsere Tätigkeit nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. In Zivilsachen (z.B. Scheidungen, Mietstreitigkeiten, Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen) stehen die Gebühren, abhängig von der Höhe des Streitwerts, fest. Sie können die voraussichtlich entstehenden Kosten eines Prozesses auf der Homepage des Oberlandesgerichts Oldenburg berechnen lassen.

In Strafsachen bewegen sich die Gebühren zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Ober- und Untergrenzen. Einen Überblick können Sie sich mit Hilfe des Kostenrechners der Rechtsanwälte Schmieder.Wehlauch verschaffen. Schließlich darf eine Erstberatung, egal wie hoch der dazugehörige Streitwert ist, nach den Bestimmungen der RVG maximal 190,00 EUR kosten. Zu den Gebühren kommt dann noch eine Auslagenpauschale (max. 20,00 EUR) und die Mehrwertsteuer von zurzeit 19% hinzu.

Scheuen Sie sich nicht uns zu fragen, welche Kosten entstehen werden!

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